Auslandssachverhalt

Hilfe bei Sachverhalten mit Auslandsberührung; wir vertreten sowohl ausländische Mandanten im Inland als auch unterstützen wir unsere inländische Mandanten bei dem Weg über die Grenze (z.B. Firmengründungen oder Immobilienerwerb im Ausland, z.B. Schweiz, Österreich, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Spanien, Portugal, Polen, Bulgarien, USA, Kanada).

Verhandlungssicheres Englisch dürfen Sie voraussetzen, darüber hinaus sind Kenntnisse in Spanisch vorhanden.